Zwei Dokumente müssen Autofahrer auf Verlangen bei einer Verkehrskontrolle stets vorzeigen: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt.
Bei Nichtvorlage droht eine Geldbuße. Beide Papiere müssen außerdem laut Gesetz im Original und nicht als Kopie vorgelegt werden.
Ist das Auto nachträglich technisch verändert worden, etwa durch Tuning-Anbauteile, s…