Volkswagen hat Beschwerde gegen die Durchsuchung der vom Konzern mit der Aufklärung des Dieselskandals beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day eingelegt. Die Staatsanwaltschaft München prüft, wer über die Beschwerde entscheiden wird
Volkswagen hat Beschwerde gegen die Durchsuchung der vom Konzern mit der Aufklärung des Dieselskandals beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day eingelegt. Die Staatsanwaltschaft München prüft, wer über die Beschwerde entscheiden wird