Autofahrer müssen nach einem Wildunfall nicht für die Bergung und Entsorgung des getöteten Tieres bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Niedersachsen hatte damit begonnen, Autofahrer für die Beseitigung zur Kasse zu bitten
Autofahrer müssen nach einem Wildunfall nicht für die Bergung und Entsorgung des getöteten Tieres bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Niedersachsen hatte damit begonnen, Autofahrer für die Beseitigung zur Kasse zu bitten