Privat genutztes Dienstfahrzeug: Jahreswechsel beachten!: Was Sie über Ein-Prozent-Regel und Fahrtenbuch wissen sollten

Den Stichtag 31.12. sollten sich Steuer-Sparfüchse rot im Kalender anstreichen. Denn alle, die das Privileg genießen, einen Firmenwagen auch privat nutzen zu dürfen, haben jetzt die Möglichkeit den Abrechnungsmodus zu wechseln.